ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (KURZ AGB)
Vertragsparteien.
Der Verkäufer ist die Lieferfirma Base Protection S.r.l., die die Rechnung ausstellt.
Der Käufer ist der Inhaber der Rechnungen für die betreffenden Produkte, die zur Zahlung des entsprechenden Betrags verpflichtet ist.
Die Klauseln dieser AGB gelten für alle Verkäufe, die zwischen den Parteien ab dem Zeitpunkt der ersten Unterzeichnung getätigt werden, und werden auf alle nachfolgenden Lieferungen angewendet.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Anwendung.
1. Alle Bestellungen werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgeführt.
II. Produkt, Angebote, Bestellungen und Nebenabreden.
Die Eigenschaften der zum Verkauf angebotenen Produkte sowie die grafische Darstellung, Farbe und andere im Katalog enthaltene ästhetische Variablen haben einen Richtwert und können sich gemäß den technischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen des Verkäufers weiterentwickeln.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Bestellungen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder ordnungsgemäß bearbeitet und in Rechnung gestellt werden.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Existenz ausnahmslos der Schriftform.
III. Preise.
Die Preise gelten nur für den in der Auftragsbestätigung angegebenen Markt und sind für Lieferungen an andere Märkte nicht bindend.
Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
IV. Liefer- und Versandbedingungen des Materials.
Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferbedingungen verstehen sich immer ab Werk. Die zusätzlichen Kosten für Sendungen per Luftpost, Express oder Highspeed gehen zu Lasten des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer und der damit verbundenen Auslieferung zum Versand oder mit Annahmeverzug gilt die Lieferung als erfüllt und das Risiko geht auf den Käufer über.
Teillieferungen sind zulässig.
Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen oder bestehende Lieferverpflichtungen aufzuheben, wenn die vereinbarten Zahlungsziele für frühere Lieferungen verstreichen.
V. Höhere Gewalt.
Base Protection S.r.l. haftet nicht im Falle höherer Gewalt.
VI. Erfüllungsort.
Erfüllungsort für die Lieferung von Waren ist der Produktions- oder Lagerort der Base Protection S.r.l.
VII. Versand, Lieferungen.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Transport der Ware auf Gefahr und Risiko des Käufers; wenn er Base Protection S.r.l. anvertraut wird, obliegt es dieser, die Versandart, den Transportweg und den Spediteur festzulegen. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes V bleiben unberührt.
VIII. Lieferzeiten.
Die Lieferzeiten sind in der Auftragsbestätigung angegeben und können nach alleinigem Ermessen von Base Protection geändert werden.
IX. Annahme und Materialkontrolle.
Der Käufer ist verpflichtet, die Materialien bei Anlieferung zu prüfen.
Etwaige Fehlmengen sind bei Anlieferung unter Erlöschen des Reklamationsrechts durch einen vom Frachtführer gegenzuzeichnenden Vermerk „Ware unter Vorbehalt angenommen“ im Frachtbrief anzuführen. Reklamationen und Rücksendungen wegen Mängeln und Abweichungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware beim Verkäufer eingehen.
X. Transportversicherung.
Bei Transport auf unsere Kosten verbleibt die Versicherungspflicht bei Base Protection S.r.l.
XI. Zahlungen.
Die Zahlung erfolgt an der Adresse des Verkäufers. Die Zahlungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, „30 Tage ab Rechnungsdatum zum Monatsende“ per Bankeinzug.
Alle mit der Zahlung und dem Einzahlen von Schecks verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die gelieferte Ware geht mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers über.
XII. Zahlungsverzug und Zahlungsunfähigkeit des Käufers.
Im Falle einer nicht bezahlten Zahlung werden die Verwaltungskosten sowohl für die Ausstellung des Zahlungsdokuments als auch für die Nichteinziehung in Höhe von 15,00 EUR in jedem Fall berechnet. Bei Zahlungsverzug ist Base Protection S.r.l. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des 3-Monats-Euribor plus 5 Prozentpunkte zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug und zweifelhafter Zahlungsfähigkeit des Käufers hat Base Protection S.r.l. das Recht, die Zahlung aller noch fälligen Beträge, vor Auftragsabwicklung Vorauszahlungen oder gleichwertige Sicherheiten zu verlangen oder bei geplanten Lieferungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder dessen Ausführung auszusetzen.
XIII. Rücknahme gebrauchter Waren.
Wenn der Käufer Anomalien und / oder Warenrücksendungen nach Ablauf der acht Tage für die Reklamation (Punkt IX) feststellt, ist er verpflichtet, unsere Verkaufsabteilung zu informieren, um die Genehmigung zur Abholung der Rücksendung zu beantragen. Der Verkäufer behält sich die Entscheidung vor, ob die Rücksendung für spätere Bewertungen angenommen wird oder nicht.
Eine erteilte Rücksendegenehmigung impliziert keine Übernahme der Verantwortung durch Base Protection und gewährt dem Käufer in keinem Fall ein automatisches Recht auf Rückerstattung.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Rücksendung unter den folgenden Bedingungen zu analysieren:
der Rücksendung müssen Beförderungsschein und der zugehörige Mangelgrund sowie eine kurze Beschreibung der Nutzungsbedingungen beigefügt sein;
in keinem Fall führt die Rücksendung zur Aufhebung der Zahlungsverpflichtung seitens Käufers für bereits erfolgte oder künftige Lieferungen;
Base Protection wird die Rücksendungen zu den Zeiten und auf die Art und Weise analysieren, die sie für notwendig erachtet, um zu überprüfen, ob die Reklamation durch Herstellungsfehler, unsachgemäßen Gebrauch oder durch normalen längeren Gebrauch verursacht wurde. Anschließend teilt der Verkäufer die Übernahme der Verantwortung mit und stellt die entsprechende Gutschrift aus, die innerhalb von 60 Tagen nach ihrer Ausstellung bezahlt werden kann. Der Wert der Gutschrift wird durch den durchschnittlichen Verkaufspreis des letzten Jahres jedes zurückgegebenen Artikels bestimmt;
Die Ausstellung der Gutschrift durch den Verkäufer gibt dem Käufer kein Recht, Zahlungen auszusetzen.
XIV. Gewährleistung.
Im Falle einer Mängelrüge wird der Verkäufer nach seinem Ermessen die Ware ersetzen oder den Mangel beheben (Nacherfüllung). Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf etwaige Liefermängel für neue unbenutzte Ware ab Werk und auf Reklamationen innerhalb von acht Tagen ab Lieferdatum. Für gebrauchte Schuhe übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung.
XV. Schadensersatz.
Schadensersatzansprüche gegen Base Protection S.r.l. wegen weitergehender Schäden, insbesondere wegen Produktionseinstellung oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit seitens Verkäufers vor.
Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, seine Rechte auf Antrag vor dem zuständigen Gericht geltend zu machen.
XVI. Gerichtsstand.
Gerichtsstand ist das Gericht Trani.
XVII. Datenschutz.
Informationsschreiben gemäß Art. 10 des italienischen Gesetzes Nr. 675/96
In Bezug auf Ihren Namen werden die personenbezogenen Daten, die direkt und / oder durch Dritte von Base Protection S.r.l., dem Datenverantwortlichen, erhoben werden, in Papierform und / oder in elektronischer Form für vertragliche und gesetzliche Anforderungen sowie zur Ermöglichung einer effektiven Verwaltung der Geschäftsbeziehungen, auch zukünftige, verwaltet. Die Nichtbereitstellung von Daten, sofern nicht anders angegeben, wird von Mal zu Mal vom Verantwortlicher der Datenverarbeitung bewertet und bestimmt die daraus resultierenden Entscheidungen in Bezug auf die Bedeutung der angeforderten Daten im Hinblick auf die Verwaltung der Geschäftsbeziehung. Die Daten dürfen ausschließlich zu den oben genannten Zwecken weitergegeben werden an: unser Netzwerk von Vertretern, Kreditinstituten, Inkassounternehmen, kommerziellen Informationsunternehmen, Fachleuten und Beratern. Die betroffene Person kann alle in Art. 13 des italienischen Gesetzes Nr. 675/96 genannten Rechte ausüben (einschließlich der Rechte auf Zugang, Berichtigung, Aktualisierung, Widerspruch gegen Behandlung und Löschung).
Der Verantwortliche der Datenverarbeitung ist Base Protection S.r.l. Einmanngesellschaft